Unechte Teilortswahl ab 2014 abgeschafft

Die Wahlauswertung der letzten Gemeinderatswahl hat gezeigt, dass die Anzahl der ungültigen Stimmzettel erneut bei über fünf Prozent lag. Für diesen hohen Anteil ist vor allem das komplizierte Wahlverfahren der „Unechten Teilortswahl“ verantwortlich. Man darf dabei nur einer bestimmten Anzahl von Bewerbern pro Stadtteil Stimmen geben. Dafür ist aber eine festgelegte Anzahl von Stadträten pro Stadtteil garantiert.

In Städten ohne unechte Teilortswahl liegt die Anzahl der ungültigen Stimmen bei weniger als der Hälfte. Sehr viele Städte in der Größe von Mühlacker haben die „Unechte Teilortswahl“ inzwischen abgeschafft.

Im Rahmen von Bürger-Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen wurden die Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl vorgestellt sowie über Möglichkeiten der Verkleinerung des Gemeinderats informiert.

Der Gemeinderat hat am 12.10.2010 beschlossen, die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Die Zahl der Sitze wird bei der Wahl im Jahr 2014 bei 32 liegen (derzeit 32 + 4 Ausgleichssitze). Ausgleichssitze wird es künftig keine mehr geben.
Bei der darauf folgenden Wahl im Jahr 2019 wird die Sitzzahl auf die im Gesetz für die Größe Mühlackers vorgesehene Zahl von 26 Stadträten sinken.
Künftig werden in allen Stadtteilen jedes Jahr Bürgeraussprachen veranstaltet.

Die Präsentation aus den Bürger-Informationsveranstaltungen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

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